AGB’S der Zimmervermittlung der HWS Rügen Appart.
Inhaber der Firma: Klaus Grabowski, Granitzer Str. 18, 18586 Ostseebad Sellin / Insel Rügen
Zimmervermittlung vermittelt im Namen des jeweiligen Eigentümers Ferienobjekte ( Ferienwohnungen, Ferienhäuser, usw. )
Leistungsumfang
Zimmervermittlung der HWS Rügen Appart vermittelt und betreut auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte verschiedener Eigentümer.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast / Mieter unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Website von HWS RÜGEN APPART unter www.hws-ruegen.com veröffentlicht.
Vertragsabschluss
1.Die durch den Gast / Mieter bei der Zimmervermittlung gestellte Buchungsanfrage (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein verbindliches Angebot des Gastes auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, dar.
2. Ist die vom Gast angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot durch den Gast angenommen, erhält der Gast durch die Zimmervermittlung als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vermittlungsvertrag zu Stande.
3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen der Zimmervermittlung und dem Gast getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
Zahlungsmodalitäten
1.Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Gast verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtreisepreises,. Die Restzahlung der Anmietungskosten muss bis spätestens 30 Tage vor Anreise auf Konto des Vermieters überwiesen worden sein.
2.Bei kurzfristigen Reservierungen – weniger als 14 Tage vor Anreise – ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
3. Die Zimmervermittlung ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht beim Vermieter eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Die Zimmervermittlung ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Gast zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
Bereitstellung des Ferienobjektes
1. Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel zum Objekt erhält der Gast vor Ort. Eine spätere Anreise ist zwischen dem Gast und der Zimmervermittlung im Rahmen der Buchung gesondert zu vereinbaren. Anreisen ab 19. 00 Uhr werden mit einer Gebühr von 18, 00 € berechnet.
2. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu verlassen.
3. Bei verspätetem Auszug/verspäteter Schlüsselabgabe ist die Zimmervermittlung berechtigt, Mehrkosten zu berechnen.
Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Feriengast
1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Textform und ist jederzeit möglich.
2. Im Falle des Rücktritts ist die Zimmervermittlung, als Vertreter des Eigentümers, berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:
a) bei Zugang des Rücktritts bis zum 91. Tag vor dem Buchungszeitraum ist der Anzahlungsbetrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr nach § 3 Ziffer 3 zu zahlen,
b) bei Zugang des Rücktritts vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 30 % des Mietpreises zu zahlen,
c) bei Zugang des Rücktritts vom 60. Tag bis zum 35. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 50 % des Mietpreises zu zahlen,
d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 34. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraumes sowie bei Nicht anreise sind 100 % des Mietpreises zu zahlen.
3. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig. Der Kunde ist berechtigt, der Zimmervermittlung nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch die Zimmervermittlung ersparten Aufwendungen den pauschalen Abzugsbetrag übersteigt.
4. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Zimmervermittlung zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
5. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittkostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens der Zimmervermittlung der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten.
Kündigung und Rücktritt seitens der Zimmervermittlung
1. Die Zimmervermittlung ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens des Gastes ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
2. Bei einer außerordentlichen Kündigung behält die Zimmervermittlung den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.
3. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Obliegenheiten des Gast / Mieters
1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Zimmervermittlung. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die Zimmervermittlung berechtigt und verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
2. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Zimmervermittlung mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
4. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die Zimmervermittlung oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist die Zimmervermittlung berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
5. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten.
Leistungsstörungen/Haftung
1. Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind der Zimmervermittlung innerhalb von 24 Stunden, noch während des Aufenthaltes unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Soweit zumutbar, ist der Zimmervermittlung die Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch die Zimmervermittlung möglich gewesen wäre.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
5.Die Zimmervermittlung und der Eigentümer haften nicht für Leistungsschäden von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass der Zimmervermittlung eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
6.Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden durch den Gast weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Zimmervermittlung für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7. Die Zimmervermittlung haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
9 Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.